Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. -8- 5.2. Die nachfolgend beschlagnahmten Gegenstände werden nach Rechtskraft des Urteils der Beschuldigten herausgegeben: - diverse Papierakten - Unterlagen PostFinance 6. 6.1. Die Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger G. infolge Anerkennung Fr. 350.00 zu bezahlen. 6.2. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin H. infolge Anerkennung Fr. 450.00 zu bezahlen. 6.3. Die Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin I. infolge Anerkennung Fr. 205.00 zu bezahlen.