Bereits diese Tatsache zeugt von einer beträchtlichen kriminellen Energie und einer ausgesprochenen Geringschätzung fremder Vermögensinteressen sowie der hiesigen Rechtsordnung. Hinzu kommen die weiteren Straftaten wegen gewerbsmässigem betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfacher Urkundenfälschung, unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten sowie unrechtmässigem Bezug von Leistungen der Sozialhilfe. Die Frequenz und der Umfang der Straftaten zeichnen das Bild einer eigentlichen Serientäterin.