3.3. Das Bundesgericht kam in seinem Entscheid vom 7. Juli 2023 in Übereinstimmung mit den Erwägungen des Obergerichts zum Schluss, dass angesichts der Art der begangenen Delikte, des Ausmasses der Straftaten sowie der erheblichen Rückfallgefahr der Beschuldigten ein erhebliches öffentliches Interesse an der Landesverweisung der Beschuldigten bestehe (Urteil des Bundesgerichts 6B_225/2023 vom -5- 7. Juli 2023 E. 1.5.2). Gestützt darauf ist vorliegend auch auf eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne der vorstehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Ausschreibung im SIS zu schliessen.