In der Konsequenz habe das Obergericht den Anspruch der Beschuldigten auf rechtliches Gehör verletzt (Urteil des Bundesgerichts 6B_225/2023 vom 7. Juni 2023 E. 1.6.3). Gestützt darauf hob es das obergerichtliche Urteil teilweise auf und wies die Sache zur Neubeurteilung der Ausschreibung im SIS an das Obergericht zurück. 3.2. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 8. August 2023, dass die ausgesprochene Landesverweisung von 5 Jahren im Schengener Informationssystem (SIS) auszuschreiben sei. Die Beschuldigte beantragte mit Stellungnahme vom 28. August 2023, es sei auf eine Ausschreibung im SIS zu verzichten. -3-