2. Gegen das erstinstanzliche Urteil erhob die Beschuldigte Berufung ans Obergericht, welches die erstinstanzlichen Schuldsprüche, die dafür verhängte Sanktion, die ambulante Massnahme sowie die Landesverweisung mit Urteil vom 11. Januar 2023 bestätigte. Darüber hinaus ordnete das Obergericht die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS an.