4.3. Folgende beschlagnahmte Gegenstände sind der Staatsanwaltschaft zum Zweck der öffentlichen Ausschreibung zur Anmeldung von Ansprüchen gestützt auf Art. 267 Abs. 6 StPO i.V.m. Art. 70 Abs. 4 StGB zu übergeben: - Elektrofahrrad Movement E-GO - Elektrofahrrad Cube Reaction - drei aufgebrochene Fahrradschlösser Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5. [in Rechtskraft erwachsen] 5.1. Die Zivilklage der Privatklägerin C._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 5.2. Die Zivilklage des Privatklägers D._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 5.3. Die Zivilklage des Privatklägers E._____ wird auf den Zivilweg verwiesen.