4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Dem Beschuldigten werden folgende beschlagnahmte Gegenstände auf Verlangen herausgegeben: - Plastiksäcke mit Kabelbinder - 2 Miniwaagen - Glacelöffel Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 4.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - Glas - Minigrip Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 40 -