Aufgrund dessen ist der für das Aktenstudium geltend gemachte Aufwand auf angemessene 2 Stunden zu kürzen. Die geschätzte Dauer der Berufungsverhandlung inkl. Hin- und Rückweg von 6 Stunden erweist sich unter Berücksichtigung der effektiven Dauer der Verhandlung von 4.50 Stunden als überhöht. Unter Einberechnung einer kurzen Nachbesprechung mit dem Beschuldigten sowie dem kurzen Hin- und Rückweg (die Kanzlei des amtlichen Verteidigers befindet sich in Aarau), erscheint ein Aufwand von 5.50 Stunden als angemessen.