Mit anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichter Kostennote macht der amtliche Verteidiger – inkl. der geschätzten Dauer der Teilnahme an der Berufungsverhandlung – einen Aufwand von 33.56 Stunden à Fr. 220.00, d.h. insgesamt Fr. 8'166.75 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer), geltend. Dieser Aufwand erweist sich unter Berücksichtigung der sich im Berufungsverfahren noch stellenden Fragen insgesamt sowie in den einzelnen Positionen als überhöht und ist zu kürzen. In seiner Kostennote macht der amtliche Verteidiger Aufwände geltend, die zum erstinstanzlichen Verfahren gehören.