2 EMRK als verhältnismässig und rechtskonform (vgl. Urteil des EGMR Otite gegen Vereinigtes Königreich vom 27. September 2022, Nr. 18338/19, § 53). Daran vermag, entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (Berufungsbegründung S. 17), auch das durch ihn anlässlich der Berufungsverhandlung im Auszug eingereichte Urteil des Bezirksgerichts Zurzach vom 31. Januar 2024, mit welchem auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet worden ist (vgl. Eingabe des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung), nichts zu ändern, ist es dort doch gerade nicht um die vorliegend zu beurteilenden Straftaten, für welche er zu eine Freiheitsstrafe von 6 1/3 Jahren verurteilt wird, gegangen.