Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich die zahlreichen Verurteilungen des Beschuldigten aus (siehe dazu oben). Sein aktueller Strafregisterauszug erstreckt sich auf sieben Seiten. Hinzu kommen weitere Verurteilungen wegen Übertretungen (MIKA-Akten S. 53 ff.). Das Verhalten des Beschuldigten weist auf einen grundsätzlich fehlenden Respekt gegenüber der Schweizer Rechtsordnung hin. Hinzukommt, dass er trotz des laufenden Strafverfahrens und in Kenntnis dessen, dass ihm eine Landesverweisung droht, erneut delinquiert hat.