Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich nur teilweise als geglückt: Nach der obligatorischen Schulzeit hat er eine Berufslehre als Bodenleger absolviert und eine Weiterbildung als Parkettleger gemacht. Seit 2016 war er, eigenen Angaben zufolge, selbständig erwerbstätig und hatte ein Plattenleger-Unternehmen, bevor er im Unternehmen seines Bruders, der P._____ GmbH, in einem Vollzeitpensum angestellt wurde (Berufungsbegründung S. 18). Er hat Darlehensschulden in Höhe von Fr. 30'000.00 und Betreibungen im Betrag von ca. Fr. 40'000.00 (UA act. 21 ff.; 325; Protokoll Berufungsverhandlung S. 21).