7.3. Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsbürger. Er hat mit dem versuchten Raub und der gewerbsmässigen Hehlerei gleich zwei Katalogtaten i.S.v. Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB begangen (vgl. zum Versuch einer Katalogtat BGE 146 IV 105 E. 3.4.1; BGE 144 IV 168 E. 1.4.1), welche eine obligatorische Landesverweisung für 5 bis 15 Jahre zur Folge haben. Er ist somit grundsätzlich aus der Schweiz zu verweisen.