8001 Anhang OBV). Das Verschulden des Beschuldigten, der über mehrere Jahre hinweg Kokain und Marihuana konsumiert und diese Betäubungsmittel zum Eigenkonsum besessen hat, wiegt damit klar schwerer als jenes bei einem einmaligen Konsum von Cannabis, der mit Ordnungsbusse von Fr. 100.00 geahndet wird.