Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz teilweise in einem relativ engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur gewerbsmässigen Hehlerei stehen, da die Diebe mit dem Kokain für ihre Entwendungen entschädigt worden sind. Sodann standen die einzelnen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetzt insoweit in einem Zusammenhang untereinander, als es stets um die Abgabe resp. den Verkauf von Kokain gegangen ist. Dementsprechend weniger schwer wiegt der Gesamtschuldbeitrag.