In Bezug auf die siebenmalige Abgabe von je 1 Gramm Kokaingemisch an diverse Abnehmer ist dagegen von einem vergleichsweise leichten Verschulden und dafür – bei isolierter Betrachtung – angemessenen Einzelstrafen von je 1 Monat Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz teilweise in einem relativ engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur gewerbsmässigen Hehlerei stehen, da die Diebe mit dem Kokain für ihre Entwendungen entschädigt worden sind.