Der Beschuldigte hat zwischen dem 3. Oktober 2020 und 24. Januar 2022 und somit innerhalb von einem Jahr und vier Monaten insgesamt neun E- - 24 - Bikes, von welchen er wusste, dass sie entwendet worden waren, gegen Abgabe von jeweils 1 Gramm Kokaingemisch übernommen. Unabhängig davon, zu welchem Preis er die E-Bikes verkauft hat, ist von einem massgeblichen Deliktsbetrag der gewerbsmässigen Hehlerei von mind. Fr. 10'000.00 auszugehen, ist dafür doch auf den Verkehrswert abzustellen. Mithin ist in Relation zum grossen Spektrum möglicher Deliktssummen innerhalb des ordentlichen Strafrahmens von einem nicht unerheblichen Taterfolg auszugehen.