Schliesslich wurde er mit Urteil des Bezirksgerichts Zurzach vom 31. Januar 2024 wegen mehrfachen Diebstahls, Hehlerei, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Misswirtschaft durch den Konkursschuldner und Unterlassung der Buchführung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt (siehe aktueller Strafregisterauszug; vgl. auch Eingabe des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung S. 3: Auszug des Urteils des Bezirksgerichts Zurzach vom 31. Januar 2024).