Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 23. März 2023 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 90.00 sowie einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Schliesslich wurde er mit Urteil des Bezirksgerichts Zurzach vom 31. Januar 2024 wegen mehrfachen Diebstahls, Hehlerei, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Misswirtschaft durch den Konkursschuldner und Unterlassung der Buchführung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt (siehe aktueller Strafregisterauszug;