Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 26. April 2017 wegen Fahrens ohne Berechtigung mit einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 90.00 bestraft. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 16. Dezember 2019 wurde er wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 90.00 verurteilt (vgl. aktueller Strafregisterauszug).