Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 16. Oktober 2015 wurde er wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagesätzen à Fr. 70.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 27. September 2016 wurde er wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens ohne Berechtigung, Übertretung des Nationalstrassenabgabegesetzes, Verletzung der Verkehrsregeln und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu unbedingter gemeinnütziger Arbeit von 720 Stunden sowie einer Busse von Fr. 450.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/