wegen einfacher Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 70.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 23. September 2013 wurde er sodann wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern mit einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 70.00 bestraft. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 16. Oktober 2015 wurde er wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagesätzen à Fr. 70.00 verurteilt.