Dies ergibt sich bereits aufgrund der Nennung des Begriffs «gewerbsmässig». Weiter geht aus der Anklage die Häufigkeit der Einzelakte innerhalb eines bestimmten Zeitraums klar hervor, nennt die Anklage doch die einzelnen Hehlereihandlungen und in welchem Zeitraum es zu diesen gekommen sein soll. Die Erzielung regelmässiger Einnahmen ergibt sich sodann aus der Nennung der einzelnen Werte der E-Bikes. Weiter ergibt sich aus der Anklageschrift, dass dem Beschuldigten eine mehrfache Tatbegehung vorgeworfen wird, waren doch insgesamt neun E-Bikes betroffen.