jeweiligen Marktwerts der entwendeten E-Bikes, einen Deliktsbetrag von insgesamt mindestens Fr. 10'000.00 erwirtschaftet, lag doch der Neuwert der neun E-Bikes bei insgesamt Fr. 31'805.50. Der Beschuldigte hat einen beachtlichen monatlichen Deliktserlös von durchschnittlich mehreren Hundert Franken erzielt. Dies führt vor Augen, dass er sich darauf eingerichtet hat, mittels dieser Hehlerei-Handlungen Einkünfte zur Finanzierung seiner Lebensgestaltung zu erzielen. Wie bereits vorgängig dargelegt, genügt ein reiner Nebenerwerb, weshalb die Einnahmequelle nicht den hauptsächlichen oder regelmässigen Erwerb zu bilden braucht. Die eindrückliche Anzahl an Hehlereihandlungen lassen keinen Zweifel