Der Beschuldigte hat innerhalb von einem Jahr und vier Monaten insgesamt neun Mal eine Hehlerei begangen, indem er jeweils zuvor durch unbekannte Täter resp. durch G._____, J._____, K._____ und L._____ entwendete E-Bikes von diesen trotz des zuvor begangenen Diebstahls wissentlich und willentlich erlangt und ihnen dafür jeweils mind. 1 Gramm Kokaingemisch übergeben hat. Dabei hat er insofern Zeit und Mittel aufgewendet, als dass er sich für jedes E-Bike mit dem jeweiligen Täter für die Übernahme des zuvor entwendeten E-Bikes treffen und diesem sodann im Sinne eines Entgelts für den erbrachten Diebstahl eine kleine Menge Kokaingemisch übergeben hat. Er hat dabei, unter Berücksichtigung des