__ lenkte (vgl. E. 3). Dies, obwohl sein Führerausweis mit Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Aargau vom 5. November 2013 per sofort annulliert worden war (UA act. 149), was vom Beschuldigten denn auch nicht bestritten wird. Er hat bestätigt, keinen Führerausweis mehr zu besitzen (UA act. 328). 4.4. 4.4.1. Der Beschuldigte macht für den Fall, dass seine Täterschaft erstellt sein sollte, keine Ausführungen zur rechtlichen Würdigung (vgl. Berufungsbegründung S. 16; Protokoll Berufungsverhandlung S. 3; 26; GA act. 170).