4.3. Betreffend den dem Beschuldigten in der Anklageziffer 1 vorgeworfenen versuchten Raub ist erstellt, dass er am 14. Dezember 2021 das Fahrzeug Renault Mégane von U._____ nach V._____ und anschliessend nach QR._____ lenkte (vgl. hierzu die Ausführungen in E. 1; Protokoll Berufungsverhandlung S. 20). Auch betreffend den dem Beschuldigten in der Anklageziffer 3 vorgeworfenen Diebstahl erachtet es das Obergericht als erstellt, dass er den vorgenannten Personenwagen an einem nicht näher bekannten Tag zwischen dem 18. Januar 2022 und 10. Februar 2022 von QR._____ nach U._____ und anschliessend wieder nach QR._____ lenkte (vgl. E. 3).