G._____ hat an seiner Einvernahme vom 25. März 2022 zu Protokoll gegeben, im Januar 2022 ein E-Bike am Bahnhof in U._____ gestohlen und dieses anschliessend in den silbergrauen Renault Mégane des Beschuldigten eingeladen zu haben, nachdem die beiden zuvor zusammen nach U._____ gefahren seien. Der Beschuldigte habe gewusst, dass er, G._____, das E-Bike stehlen werde und habe selber das Schloss aufgebrochen. G._____ gab weiter zu Protokoll, nicht mehr zu wissen, welches E-Bike er entwendet habe (UA act. 475). An der Berufungsverhandlung führte der Zeuge G._____ aus, der Beschuldigte sei bei einem E-Bike-Diebstahl dabei gewesen.