IBEX im Wert von Fr. 5'332.00 entwendet habe, habe der Beschuldigte wie vereinbart an der QQ-Strasse in U._____ im Personenwagen auf einem Parkplatz gewartet. Anschliessend hätten der Beschuldigte und G._____ gemeinsam das gestohlene E-Bike in den Personenwagen eingeladen und nach QR._____ transportiert (Anklageziffer 3). 3.3. Mit der Vorinstanz erachtet das Obergericht die Täterschaft des Beschuldigten als erstellt: