Dies wird gerade durch die gemeinsame Verbringung der Kabelbinder an den Tatort zum Zweck der Fesselung deutlich. Damit steht aber auch fest, dass die in Mittäterschaft begangenen Tatbeiträge von H._____ dem Beschuldigten zuzurechnen sind. Da H._____, nachdem sich A.A._____ energisch zur Wehr gesetzt, F.A._____ mit der Pizzaschachtel auf H._____ eingeschlagen und dieser seine zum Zweck der Maskierung getragene Wollmütze und Hygienemaske verloren hat, zu Fuss die Flucht bis zum vom Beschuldigten gelenkten und zur Flucht bereitstehenden Fahrzeug ergriffen hat, ist es nicht zu einem Diebstahl gekommen und somit bei einem blossen Raubversuch geblieben.