__ die ihm gestellten Fragen zweifellos verstanden und entsprechend passende sowie detaillierte Antworten gegeben. Er selbst gab denn auch auf entsprechende Nachfrage hin zu Protokoll, voll orientierungsfähig zu sein und die Fragen zu verstehen (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 ff.). Auf seine anlässlich der Berufungsverhandlung gemachten Aussagen kann demnach abgestellt werden.