So wurde er am 16. Oktober 2015 durch die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wegen Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 17. Mai 2015, schuldig gesprochen. Auch im April 2016 sowie im Februar 2017 lenkte er erneut ein Fahrzeug ohne den erforderlichen Führerausweis, wofür er mit den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Baden vom 27. September 2016 sowie der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 26. April 2017 verurteilt worden ist (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Schliesslich bleibt festzuhalten, dass der Zeuge G._____ – entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 26) – an der Berufungsverhandlung einvernahmefähig war.