__ anlässlich der Berufungsverhandlung ist eine klare Tendenz erkennbar, die Täterschaft des Beschuldigten geheim zu halten und diesen dadurch in Schutz nehmen zu wollen. Gerade aufgrund dessen sind die den Beschuldigten letztendlich doch noch belastenden Aussagen des Zeugen H._____ als sehr glaubhaft zu qualifizieren. Eine zu Unrecht erfolgte Belastung des Beschuldigten durch H._____ kann damit ausgeschlossen werden, ging es diesem doch während des ganzen Verfahrens – gerade im Gegenteil – darum, die Täterschaft des Beschuldigten nicht bekanntzugeben.