__ als Zeuge. Seinem Vorbringen, wonach der Zeuge H._____ zu seinen den Beschuldigten belastenden Aussagen gezwungen worden sei und die durch das Obergericht erfolgten Hinweise, wonach dieser mit Strafe belegt werden könne, nicht statthaft sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 26 f.), ist nicht zu folgen. So wurde der als Zeuge einvernommene H._____ am Anfang seiner Befragung durch die Verfahrensleiterin auf seine Pflichten als Zeuge, die ihm zustehenden Aussageverweigerungsrechte und die Straffolgen bei bewusster Falschaussage hingewiesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13).