So hat H._____ an seiner Einvernahme vom 20. Januar 2022 schlüssig ausgesagt, die Pizzaschachtel am Tattag, unmittelbar vor dem Raub, in U._____ erhalten zu haben, während sein – namentlich nicht genannter – Mittäter draussen gewartet habe (UA act. 361). Auch an der Berufungsverhandlung bestätigte der Zeuge H._____, die Pizza gekauft zu haben, bevor er mit seinem Mittäter nach V._____ gefahren sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 18).