1.2. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sich des versuchten Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 StGB schuldig gemacht zu haben, indem er am 14. Dezember 2021, nachdem sein Mittäter H._____ gegen die Mittagszeit im Restaurant S._____ an der T-Strasse […] in U._____ eine Pizza gekauft habe, zusammen mit diesem im Personenwagen des Beschuldigten Renault Mégane mit dem Kennzeichen «[…]» nach V._____ gefahren sei, um dort gemeinsam einen Raub zu begehen. Es sei geplant gewesen, dass der Beschuldigte mit dem fluchtbereiten Fahrzeug in der Nähe des Tatortes warten würde, während der mit einer Hygienemaske und einer Wollmütze maskierte H.__