3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 31. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei von den Vorwürfen des versuchten Raubs, des Hausfriedensbruchs, des Diebstahls sowie des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung freizusprechen und für die verbleibenden Schuldsprüche mit einer bedingten Geldstrafe von maximal 100 Tagessätzen à Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 100.00 zu verurteilen. Auf die Anordnung einer Landesverweisung sei zu verzichten.