Weiter ordnete es gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB für die Dauer von 10 Jahren eine Landesverweisung sowie deren Eintragung im SIS an und verwies die Zivilklagen der Privatkläger C._____, D._____ und E._____ auf den Zivilweg. Sodann entschied es über die beschlagnahmten Gegenstände.