zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2). Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 380.10 und die gesetzliche Mehrwertsteuer (7.7 % für erbrachte Leistungen von 9.75 Stunden plus Auslagen von Fr. 325.50 bis zum 31. Dezember 2023 und 8.1 % für erbrachte Leistungen von 9.4 Stunden plus Auslagen von Fr. 54.60 ab dem 1. Januar 2024), woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 4'750.00 resultiert.