Der Aufwand für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung insbesondere durch Aktenstudium und dem Verfassen des knapp 11-seitigen Plädoyers von 6.75 Stunden ist um 2.75 auf angemessene 4 Stunden zu kürzen (Positionen vom 28. Mai 2024; 3.Juni und 11. Juni 2024). Es erfolgten im Wesentlichen keine neuen Ausführungen, sondern es wurde ein prägnantes Schlussplädoyer hauptsächlich mit einer Zusammenfassung der bereits vor Vorinstanz thematisierten Fragen gehalten.