Für die 13-seitige Berufungsbegründung und damit einhergehende Fallbearbeitung, Prüfung aktueller Rechtsprechung, Aktenstudium, vorinstanzliche Plädoyers, Protokoll und Akten macht die Verteidigerin einen Aufwand von insgesamt 11.75 Stunden geltend (Positionen vom 11., 14., 21. und 22. August 2023). In Anbetracht der Tatsache, dass sie mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das sie mit Fr. 12'432.90 entschädigt wurde, bestens vertraut war, erweisen sich diese Aufwände als deutlich zu hoch. Ihre vorgängige Berufungsbegründung beschränkte sich über die genannten 13 Seiten hinweg denn