Dennoch blieb er bis zum 27. April 2022 bei der Version, wonach kein Geschlechtsverkehr stattgefunden habe. Der Beschuldigte war während des gesamten Verfahrens anwaltlich vertreten und hat sich denn auch während der Einvernahme vom 13. Dezember 2021 – nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass DNA von ihm an der Innenseite des Kondoms festgestellt wurde – mit seiner Verteidigerin beraten können, wobei er selbst nach der Beratung bei der Version blieb, dass kein Geschlechtsverkehr stattgefunden habe.