Sie habe anfänglich versucht, ihn wegzustossen bzw. wegzuschubsen. Weil sie aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums keine Kraft mehr gehabt habe, habe sie es schliesslich über sich ergehen lassen (UA act. 359, 382 ff. und 394; GA act. 62; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Es habe mehrere Minuten gedauert (UA act. 359 f. und 382). Nachdem er fertig gewesen sei, habe er sie entweder auf den Kiesboden geworfen oder sie sei selber auf den Kiesboden gefallen. Dabei sei sie auf die rechte Körperseite gefallen (UA act. 358 und 385; GA act. 65, wonach sie vermutlich heruntergefallen sei und der Geschlechtsverkehr danach weitergegangen sei; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4).