C._____ sagte, insoweit in Übereinstimmung mit dem Beschuldigten, aus, sich mit dem Beschuldigten beim Club D._____ wegen des Bezugs von Kokain verabredet zu haben. Dazu hätten sie sich zu einer nahegelegenen Baustelle begeben, wo sie das vom Beschuldigten mitgebrachte Kokain konsumiert habe. Sie seien dort auf einem (Baustellen-)Bock gesessen und sie hätten sich dann dort geküsst (UA act. 358 und 394; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4 f.). Er habe sie dann gefragt, ob sie Sex haben wolle, was sie mehrfach verneint habe (UA act. 358; UA act. 381, wobei sie sich nicht sicher sei, ob sie mehrmals nein gesagt habe. Sie wolle nichts Falsches sagen;