In subjektiver Hinsicht erfordert der Tatbestand der Vergewaltigung Vorsatz, wobei Eventualvorsatz genügt. Das heisst, dass der Täter mit dem Wissen, dass das Opfer mindestens möglicherweise den angestrebten Beischlaf ablehnt, und dem Willen handelt bzw. in Kauf nimmt, mittels einer Nötigungshandlung den Willen des Opfers zu brechen, so dass es den Beischlaf duldet. 2.3. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass es am Abend des 2. September 2021 auf einer Baustelle in T._____ zu Geschlechtsverkehr zwischen dem Beschuldigten und C._____ gekommen ist. Umstritten ist, ob der Geschlechtsverkehr im Einvernehmen von C._____ geschehen ist.