Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf der Vergewaltigung. Es sei lediglich zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. Die Aussagen von C._____ seien widersprüchlich, nicht konstant, wenig detailreich und damit unglaubhaft. Es bestünden Widersprüche hinsichtlich des Tragens des Kondoms, des Tragens der Hose des Beschuldigten, des Orts des Geschlechtsverkehrs sowie des Handlungsablaufs. Zudem könnten die im Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des E._____ vom 28. September 2021 festgestellten Verletzungen nicht im Ereigniszeitraum entstanden sein (Blutergüsse) oder würden im Widerspruch zu den -6-