Total Fr. 21'269.00 8.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss Ziff. 8.1 lit. a) und lit. b) sowie die Kosten gemäss Ziff. 8.1 lit. d) bis g) im Gesamtbetrag von Fr. 8'836.10 auferlegt. 9. Der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, MLaw B._____, Rechtsanwältin, T._____, wird eine Entschädigung von Fr. 12'432.90 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 888.90) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss Ziff. 8.1 lit. c.) und die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen.