8. 8.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 2'150.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 12'432.90 d) den Kosten für das Gutachten des IRM von Fr. 1'835.00 e) den Zeugenkosten im Vorverfahren von Fr. 92.10 f) den Rapportkosten der Polizei von Fr. 528.20 g) den Spesen Fr. 230.80