5.2. Das beschlagnahmte Mobiltelefon iPhone 11 Pro, IMEI-Nr. […], wird dem Beschuldigten nach Rechtskraft des Urteils auf Verlangen hin zurückgegeben. Wird die Rückgabe nicht innert 30 Tagen seit Rechtskraft des Urteils verlangt, wird das erwähnte Mobiltelefon verwertet oder vernichtet. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6. Es wird auf keine Ersatzforderung des Staates erkannt. 7. 7.1. -4- Die Zivilansprüche der Zivil- und Strafklägerin [C._____] werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO).