1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage der versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB. 2. 2.1 Die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 und den Auslagen von Fr. 218.00, zusammen Fr. 2'218.00, werden dem Privatkläger sowie der C._____ GmbH in solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 2.2 Der Privatkläger sowie die C._____ GmbH werden in solidarischer Haftbarkeit zur Bezahlung einer Entschädigung von Fr. 4'146.30 (inkl. Auslagen und MwSt) an den Beschuldigten verpflichtet. - 26 -